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Was wir wollen

Grundsatzerklärung

Anders als viele Menschen meinen, wird heute die wichtigste Geldart, das Giral- oder Buchgeld, durch private Geschäftsbanken geschaffen und in Umlauf gebracht. Das Geld auf unseren Bankkonten stammt also nicht von der Zentralbank, obwohl diese das alleinige Recht hat, gesetzliche Zahlungsmittel zu schaffen. Dieses Recht übt die Zentralbank heute nur aus, um Münzen und Banknoten auszugeben und auch Zentralbankbuchgeld zu erzeugen, das nur den Banken und dem Staat zugänglich ist. Für Nichtbanken, also uns alle, sind Münzen und Banknoten der Zentralbank das alleinige unbeschränkt gültige gesetzliche Zahlungsmittel. Dieses Bargeld macht aber weniger als 20 % der heutigen Geldmenge aus und wird durch die technische Entwicklung immer weiter zurückgedrängt. Über 80 % der von uns benutzten Geldmenge bestehen nicht aus gesetzlichen Zahlungsmitteln, sondern aus privat erzeugtem Geld. Diese weitgehend unkontrollierte private Giralgeldschöpfung ist eine der Hauptursachen für die steigende öffentliche und private Verschuldung, überschießende Konjunkturausschläge, Spekulationsblasen, Gefährdung des Geldwerts und wiederkehrende Finanzkrisen.

Realwirtschaft und Finanzwirtschaft können sich nur auf der Grundlage einer gesetzlich klar geregelten staatlichen Geldordnung zum Vorteil der gesamten Gesellschaft entwickeln.

Deshalb fordern wir eine Geldreform mit folgenden Eckpunkten:

  • Umwandlung des Giralgeldes in sicheres und wertstabiles Vollgeld, also Zentralbankbuchgeld, das zusammen mit Bargeld alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel ist
  • Ein vollständiges Geldschöpfungsmonopol der Zentralbank, die im Rahmen der demokratischen Gewaltenteilung zu einer vierten Gewalt – der Monetative – weiterentwickelt wird, und damit Beendigung der privaten Giralgeldschöpfung
  • Das Vollgeld wird allein von der Monetative geschaffen und über öffentliche Haushalte in Umlauf gebracht.

Vor über 100 Jahren wurde den Banken in Europa aus guten Gründen das Recht entzogen, selbst Banknoten zu drucken. Heute ist eine vergleichbare Reform für das Giralgeld notwendig.

Geld regiert die Welt. Wer regiert das Geld?

Alle benutzen Geld, aber viele Menschen machen sich falsche Vorstellungen davon, wie unser Geldsystem funktioniert: Kaum jemand weiß, dass Geschäftsbanken heute Giralgeld erzeugen, wann immer sie einen Kredit gewähren, Wertpapiere kaufen oder anderweitig Ausgaben tätigen und den geschuldeten Geldbetrag auf einem Girokonto gutschreiben. Jede Gewährung eines Kredits und jeder Ankauf eines Vermögenswertes durch eine Geschäftsbank kommt einer Geldschöpfung aus dem Nichts gleich. Ein so entstandenes Girokontoguthaben ist lediglich eine Verbindlichkeit der Bank auf jederzeitige Auszahlung von Geld oder dessen Übertragung an Dritte. Obgleich es kein gesetzliches Zahlungsmittel ist, wird das sogenannte Giralgeld heute allgemein als Zahlungsmittel zum Begleichen monetärer Forderungen verwendet. Durch jede Zahlung einer Bank an eine Nichtbank wird neues Giralgeld geschaffen, das heißt durch jede Gutschrift auf einem Girokonto von Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Institutionen. Umgekehrt wird bei einer Giralgeldzahlung einer Nichtbank an eine Bank dieses Geld wieder gelöscht.

Ein Großteil der privaten Giralgeldschöpfung dient heute letztlich spekulativen Finanzgeschäften. Wenn diese zu Finanzkrisen führen, schaden sie der Realwirtschaft. Börsen- und Konjunkturzyklen werden unkontrollierbar – manisch überschießend in Hochkonjunktur und Hausse, verstockt und depressiv in den nachfolgenden Überschuldungskrisen. Geraten die Banken durch spekulative Finanzgeschäfte oder übermäßige Kreditrisiken in Schieflage, stehen die “Guthaben“ der Kunden auf dem Spiel. Verbürgt sich der Staat für bedrohte “Guthaben“ und Banken, werden die Verluste der privaten Banken auf die Allgemeinheit abgewälzt. Die Gewinne und Privilegien aus der Giralgeldschöpfung aber fließen den privaten Banken zu.

Eine Demokratie mit sozialer Marktwirtschaft erfordert ein sicheres und wertstabiles Geld. Daher ist es ordnungspolitisch unvertretbar, die für das Marktgeschehen und die Gesellschaft so folgenreiche Geldschöpfung den privaten Geschäftsbanken zu überlassen, welche keinen gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zielen verpflichtet sind.

Staatliches Geld, nicht Verstaatlichung der Banken

Alles Geld soll ausschließlich von einer öffentlichen Stelle geschöpft werden. In der Europäischen Währungsunion (EWU) fällt diese Rolle dem Eurosystem zu, das aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den Nationalen Zentralbanken (NZB) der Euroländer besteht. EZB und NZBs sollen neben Legislative, Exekutive und Judikative zur vierten staatlichen Gewalt werden: zur Monetative. Sie ist in ihrem Handeln ähnlich unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet wie die Gerichte, aber auch rechenschaftspflichtig gegenüber Parlament und Öffentlichkeit. Ihr genauer Status wird in einem Gesetz definiert.

Die Einführung der neuen Geldordnung ist im Prinzip recht einfach: Die Girokonten werden aus den Bankbilanzen ausgegliedert und in Geldkonten mit Zentralbankbuchgeld umgewandelt, das wie die Münzen und Banknoten gesetzliches Zahlungsmittel ist. Die Geldkonten der Kunden werden von den Banken ähnlich wie die Wertpapierdepots außerhalb ihrer Bilanz verwaltet. Mit Übergang zu einer Vollgeldordnung wird nur das Giralgeld verstaatlicht, nicht aber die Banken. Private und öffentliche Banken können als Verwalter der Geldkonten ihrer Kunden sowie als Zahlungsdienstleister, Kreditgeber, Fremdfinanzierer und Eigeninvestoren weiterhin im gesetzlichen Rahmen ihre Geschäfte betreiben. Sie können jedoch wie andere Wirtschaftsteilnehmer nur mit Geld arbeiten, das sich bar in der Kasse oder unbar auf ihrem eigenen Geldkonto befindet. Sie müssen es also selbst eingenommen, am Geldmarkt oder von Kunden aufgenommen oder als Eigenkapital eingebracht haben.

Die Zentralbank hat als Monetative das ausschließliche Recht der Schöpfung von gesetzlichem Geld in jeder Gebrauchsform (Münzen, Noten, Buchgeld, elektronisches Bargeld). Sie beschließt die Schöpfung von zusätzlichem Geld, regelt die Geldmenge und begrenzt deren Wachstum auf das tatsächliche Wachstumspotenzial im Währungsgebiet. Neues Zentralbankgeld wird in der Regel durch Überlassung an die Staatshaushalte der Währungsunion in den Verkehr gebracht, was auch direkte Zahlungen an die Bürgerinnen und Bürger ermöglicht. Soweit geldpolitisch erforderlich kann die Zentralbank die Geldmenge auch durch Offenmarktgeschäfte und durch die begrenzte Vergabe von Krediten mit kurzer Laufzeit verändern.

Geldbilanzierung, Umwandlungsgewinne und Staatsentschuldung

Ein Übergang von Giralgeld zu Vollgeld bedeutet die Trennung von Geld und Kredit. Dies macht eine Umstellung der Bilanzierung des Geldes erforderlich: Bargeld und Buchgeld werden in Zukunft – wie bisher nur die Münzen – in den Bilanzen der Zentralbanken wie auch der Geschäftsbanken als Aktivum verbucht. Damit wird Geld bei Banken, Zentralbanken und Nichtbanken auf die gleiche transparente Art und Weise gebucht und die derzeitige zweifelhafte Buchungstechnik für Geld in den Bankbilanzen beendet.

Die Girokonten der Bankkunden werden außerhalb der Bankbilanzen als Geldkonten der Kontoinhaber geführt. Mit der Umstellung der Girokonten in Geldkonten werden die jetzigen Verbindlichkeiten der Geschäftsbanken gegenüber den Kontoinhabern zu Umwandlungskrediten der Zentralbank an die Geschäftsbanken, die nach und nach getilgt werden. Bei der Zentralbank ergeben sich mit der neuen Bilanzierung des Geldes als Aktivum Umwandlungs- und Umstellungsgewinne in Höhe des gesamten umgewandelten Giralgeldbestands plus des Betrags der zukünftig ebenfalls als Aktivum bilanzierten Banknoten- und Zentralbank-Buchgeldbestände.

Mit diesen einmalig eintretenden Gewinnen ist eine deutliche Senkung der Staatsverschuldung möglich. Im Euroraum ließen sich die Staatsschulden dadurch etwa auf die Hälfte verringern (Stand Anfang 2016). Unabhängig davon ergeben sich aus der laufenden Anpassung der Geldmenge an das Wachstum und die Kapazitätsauslastung der Wirtschaft weitere Geldschöpfungsgewinne, die eine Entlastung der Staatshaushalte oder Steuersenkungen ermöglichen.

Eine Geldordnung im Interesse der Allgemeinheit

Eine Vollgeldreform hätte sieben bedeutende Vorteile:

  1. Das Geldsystem ist einfach und transparent.
  2. Vollgeld ist sicher, da die laufenden Konten außerhalb der Bankbilanzen geführt werden. Der Zahlungsverkehr ist deshalb bei Bankpleiten nicht mehr gefährdet.
  3. Durch eine stetige und angemessene Entwicklung der Geldmenge werden Konjunktur- und Börsenzyklen moderater verlaufen.
  4. Weil die Geldmenge sich im Einklang mit der Realwirtschaft verändert, ist Geldwertstabilität gewährleistet.
  5.  Neu geschöpftes Geld kommt zins- und tilgungsfrei in Umlauf, da es ohne Verschuldung entsteht. Das mindert den Zwang zum Wirtschaftswachstum.
  6. Die Gewinne aus der Geldschöpfung (= Seigniorage) und die Vorteile der Erstverwendung neuen Geldes kommen der öffentlichen Hand und damit allen zugute.
  7. Durch die einmaligen Umstellungsgewinne bietet sich die Chance, die Staatsschulden ohne Einschnitte ganz erheblich abzubauen.

Auch andere vorgeschlagene Maßnahmen, wie eine Transaktionssteuer oder erhöhte Eigenkapitalquoten der Banken sind bedenkenswert, können aber nur wenig bewirken, solange nicht die monetäre Ursache der Banken- und Finanzkrisen behoben wird. Deshalb braucht es jetzt ein Umdenken bei Experten und in der Bevölkerung und eine zeitgemäße ordnungspolitische Antwort: Den Übergang vom Giralgeld zu Vollgeld und die Etablierung der staatlichen Zentralbanken zur Monetative als vierte Ebene der öffentlichen Gewaltenteilung. Daran arbeiten wir als Teil des weltweiten Netzwerks „International Movement for Monetary Reform“.

Wir wollen Vollgeld von der Monetative!

Jetzt die Petition für die Einführung von Vollgeld auf Europäischer Ebene unterzeichnenMehr Infos
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