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Was ist Vollgeld, was heißt Monetative?

Was ist Vollgeld?

Vollgeld ist die Abkürzung für vollgültiges gesetzliches Zahlungsmittel, herausgegeben durch die Zentralbank.
Das heutige Geld auf den Girokonten der Banken wird Giralgeld (Buchgeld) genannt. Es ist kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern nur ein Anspruch an die Bank, dem Kunden auf Verlangen gesetzliche Zahlungsmittel auszuzahlen.
Dieses Giralgeld soll durch staatliches Vollgeld ersetzt werden, d.h. zu gesetzlichem Zahlungsmittel werden. Oben ein Erklär-Video unserer Schweizer Schwesterorganisation.

Was bedeutet Monetative?

In modernen Staaten ist die Staatsgewalt in drei Gewalten aufgeteilt und zwar in Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung, Verwaltung) und Judikative (Rechtsprechung).  Es soll nun die Zentralbank auch förmlich zu dem aufgestuft werden, was sie faktisch schon ist, nämlich eine vierte Gewalt: die Monetative. Sie hat die Aufgabe, über die Währung und das Geld zu wachen, insbesondere alles Geld zu schöpfen und die Geldmenge unter Kontrolle zu behalten, sodass das Geld seinen Wert behält. Die Bundesbank war von Beginn an ein unabhängiges Verfassungsorgan mit der Aufgabe, ‘Währungshüterin’ zu sein. Sie kann diese Aufgabe aber kaum erfüllen, da ihr auf Grund der eigenständigen Geldschöpfung der Banken die Kontrolle über die Geldmenge entglitten ist.
Die Zentralbank als Monetative ist unabhängig von Weisungen der Regierung und des Parlaments und nur dem Gesetz verpflichtet.

Wofür steht der Verein “Monetative e.V.“?

Der Verein Monetative e.V. setzt sich dafür ein, dass die staatlichen Zentralbanken das alleinige Recht erhalten, Geld zu schöpfen, und dafür, das derzeitige Giralgeld in Vollgeld zu überführen.

Wie soll Geld nach den Vorstellungen derVollgeldreform in Zukunft geschöpft werden?

Die Schöpfung des Giralgeldes ( ca. 82 % der derzeitigen Geldmenge) liegt zur Zeit allein in den Händen der Geschäftsbanken. Nur das Bargeld(Geldmünzen und Banknoten) stellt zur Zeit Vollgeld dar.

In Zukunft soll das gesamte Geld als Vollgeld herausgegeben werden und zwar durch die Zentralbanken.

Wie schon einmal im 19.Jahrhundert, als privat ausgegebene Banknoten durch staatliche Zentralbanknoten ersetzt wurden, soll heute das Giralgeld durch staatliches Vollgeld ersetzt werden.

Dies geschieht dadurch, dass zu einem Umstellungstag alle Girokonten als vollgültige Geldkonten umgestellt und damit zu gesetzlichen Zahlungsmitteln werden. Am Kontostand ändert sich nichts. Die Kontoinhaber würden den Vorgang, ohne informiert worden zu sein, nicht einmal bemerken.
Nach der Umstellung können die Geldkonten der Kunden weiterhin von der betreffenden Bank geführt. Das Vollgeld-Guthaben auf dem Konto ist dann aber getrennt von den Mitteln der Bank und befindet sich im unmittelbaren Besitz des Kunden, genauso wie Bares im Geldbeutel.

In Zukunft wird dann neu benötigtes Geld von der Zentalbank auf den Konten, die die Zentralbank für den Staat führt, einfach gutgeschrieben. Es handelt sich hier um zinsfreie Überlassungen.
Die Regierung bringt neu geschaffenes Geld durch öffentliche Ausgaben in den Geldkreislauf.

Hätte der Staat nach der Reform Anspruch auf den Geldschöpfungsgewinn?

Der Geldschöpfungsgewinn, die Seigniorage, entspricht der Differenz zwischen den Kosten für die Bereitstellung der neuen gesetzlichen Zahlungsmitteln und ihrer faktischen Kaufkraft.  Dieser Gewinn fließt in Zukunft dann an den Staatshaushalt. Nach heutigen Maßstäben handelt es sich je nach Wirtschaftswachstum jährlich um etwa 15 – 40 Mrd EUR in Deutschland. Damit lassen sich ca. 1,5 – 3,5% aller öffentlichen Ausgaben incl. Sozialversicherung bestreiten.

In den Jahren, in der die Umstellung von Giralgeld auf Vollgeld erfolgt, entsteht ein einmaliger Geldschöpfungsgewinn, mit dem bis zu 60% unserer heutigen Staatsverschuldung abgebaut werden könnte.

Dieser hohe Gewinn entsteht, weil alles bisherige Giralgeld nach und nach ausgeschleust wird und durch neues Vollgeld ersetzt werden muss. Die Erstverwendung dieser Mittel kann und sollte vorrangig dazu dienen, die Staatsschuld auf ein weniger problematisches Niveau abzusenken.

Hätte die Zentralbank nach der Reform die Geldmenge vollständig unter Kontrolle?

Obwohl die Zentralbanken heute weiterhin vorgeben, sie hätten die Giralgeldschöpfung der Banken unter Kontrolle, besagen die realen Zahlen doch das Gegenteil.

In den 15 Jahren bis zur Finanzkrise 2008 wuchs die Wirtschaft in Deutschland real um 23%, die Geldmenge M1 aber um 189%. Kontrolle der Geldmenge sieht anders aus.

Da nach der Vollgeldreform allein die Zentralbanken das Geld schöpfen können, wird es unter dem neuen System nicht mehr zu diesen Auswüchsen kommen. Die Zentralbank hätte die Geldmenge unter vollständiger Kontrolle.

Es können weiterhin Finanzanlagen getätigt werden. Jedoch kann dies nur mit den Geldern von Anlegern geschehen. Die Banken können nicht mehr für diese Geschäfte selbst das Geld schöpfen.

Könnten in einem Vollgeldsystem Guthaben auf laufendenKonten in einem Bankencrash verloren gehen?

Nein, das Geld auf den Geldkonten gehört nicht mehr zur Bank, wie es zur Zeit der Fall ist. Die Guthaben auf den Geldkonten sind gesetzliche Zahlungsmittel in alleinigem Besitz der Kunden und werden durch die Banken oder andere Zahlungsabwicklungsgesellschaften verwaltet.

Es besteht dann die gleiche Situation wie mit den Depotkonten. Die Wertpapiere, die die Bürger in ihrem Depot haben, gehören nicht der Bank. Bei einem Crash der Bank werden sie auf eine andere Bank übertragen. 

Können in einem Vollgeldsystem Spareinlagen in einem Bankencrash verloren gehen?

Ja, bei den Spareinlagen handelt es sich nicht um jederzeit unbeschränkt verfügbares, sondern um verliehenes, nicht unmittelbar vorhandenes Vollgeld. Genauer gesagt handelt es sich also um ein Geldkapital.

Der Anleger erhält Zinsen für sein verliehenes Geld. Wenn aber alles schief geht, können Spareinlagen trotz Sicherungsfonds verloren gehen.

Nach einer Vollgeldreform würde das Einlagengeschäft der Banken so funktionieren, wie die meisten Leute heute denken, dass dem so wäre.

Die Banken nehmen Gelder von den Anlegern an und vermitteln diese Gelder an Kreditnehmer für Vorhaben, die die Banken geprüft haben. Die hierbei auftretenden Risiken tragen die Banken ebenso wie die Kunden. Die Banken wären in einem Vollgeldsystem aber wesentlich stabiler, da sie die hohen mit der Geldschöpfung verbundenen Risiken nicht mehr eingehen könnten und müssten.

Würde der Zahlungsverkehr bei einem Crash beeinträchtigt?

Nein, da in einem Vollgeldsystem die laufenden Geldkonten der Kunden getrennt von den sonstigen Bankgeschäften geführt werden, wird der Zahlungsverkehr durch Schieflage von Banken nicht beeinträchtigt.

Müssten Banken nach dem Crash noch gerettet werden?

Um den allgemeinen Zahlungsverkehr und dadurch die Wirtschaft am Laufen zu halten, müssen Banken nicht mehr gerettet werden. Das macht bereits einen großen Unterschied. Sollte jedoch das Kredit- und Investmentgeschäft einzelner Banken weiterhin Größenordnungen annehmen, die als ‘systemrelevant’ eingestuft werden, kann gleichwohl ein politischer Zwang im Raum stehen, solche Banken retten zu sollen. Um dem vorzubeugen, bedarf es weitergehender Reformen, zum Beispiel einer geeigneten Trennbankenordnung, die bestimmte Bankgeschäfte, auch nach ihrer Größe, voneinander abschirmt. So können einzelne Geschäftsbereiche bankrott gehen, ohne den Rest in Mitleidenschaft zu ziehen.

Müssten sich Staaten nach der Reform noch verschulden?

Mithilfe der einmaligen Sonder-Seigniorage, die der Übergang von Giralgeld zu Vollgeld mit sich bringt, kann das Gros der heutigen Staatsschulden im Verlauf etlicher Jahre abgebaut werden. Dadurch wird der Staat einen nur noch geringen Schuldenstand aufweisen und muss entsprechend weniger für Zins und Tilgung aufbringen.

Völlig schuldenfrei ist der Staat auch in einem Vollgeldsystem nicht automatisch, und braucht es auch nicht zu sein. Alle Wirtschaftsteilnehmer haben einen gewissen Kreditbedarf, um große Ausgabenposten, die aus dem laufenden Einkommen nicht bezahlt werden können, dennoch zu finanzieren und die damit verbundenen Kostenbelastungen in der Zeit zu strecken. Freilich darf der Verschuldungsgrad kritische Grenzen des frei verfügbaren Einkommens nicht übersteigen.  

Eine andere Frage ist, ob sich der Staat für eine benötigte Mittelaufnahme weiterhin bei den Banken verschulden muss, oder ob es nicht auch, zumindest in gewissen Grenzen, erlaubt sein sollte, dass der Staat direkt bei der Zentralbank Kredit aufnehmen kann. Heute ist die verboten zugunsten der Banken – Bestandteil der heutigen absurden Situation, dass der Staat Banken retten muss, mit Geld, das er sich von den Banken verzinslich leihen muss.

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Für Lesefreudige gibt es hier eine Broschüre zur Einführung in das Vollgeld-Konzept.

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