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E-Mail an die Bundesbank

Brief an die Bundesbank hier mitzeichnen

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E-Mail Text

Sehr geehrte Damen und Herren,

Steuerbehörden und andere öffentliche Institutionen (wie z.B. die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) für Rundfunkgebühren) verweigern mir unter Hinweis auf Gebührensatzungen bzw. Abgabenordnungen die Begleichung ihrer Forderungen mit dem derzeit einzigen gesetzlichen Zahlungsmittel Bargeld.

Dies widerspricht aber § 14 des Bundesbankgesetzes, nach dem Bargeld das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel ist. So bin ich gezwungen, das von den Banken selbst geschöpfte Giralgeld, also kein gesetzliches Zahlungsmittel, für Zahlungen an öffentliche Behörden zu verwenden.

Die Deutsche Bundesbank gibt Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel heraus. Bitte sorgen Sie als „Wächter über unser Geldsystem“ dafür, dass dieses derzeit einzige gesetzliche Zahlungsmittel tatsächlich zur Bezahlung aller Forderungen von öffentlichen Behörden/Institutionen anerkannt wird, ohne dass mir daraus ein finanzieller Nachteil entsteht. Denn das gesetzliche Zahlungsmittel muss von öffentlichen Behörden für Zahlungen akzeptiert werden.

Ich bin mir bewusst, dass im heutigen Zahlungsverkehr elektronisches Giralgeld das Bargeld weitgehend verdrängt hat, weil es leichter zu transferieren ist. Deswegen ist es veraltet, nur Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel zu definieren. Bitte regen Sie eine entsprechende Änderung der Gesetzgebung an. 

Schon heute gibt es eine Alternative zu dem von den Banken emittierten Giralgeld: Von der Bundesbank herausgegebenes elektronisches Geld. Über solche Konten, die vor Bankpleiten sicher und dem Bargeld gleichwertig sind, verfügen zum Beispiel die Mitarbeiter der Deutschen Bundesbank.

Bitte schaffen Sie die Voraussetzungen dafür, dass ich in Zukunft einen direkten Zugang zu einem solchen Konto bekommen kann.

Mit freundlichen Grüßen

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